Über den Adelsstand sind sehr viele Vorurteile, Fehlinterpretationen, Irrtümer und Falschmeldungen im Umlauf. Auch dieses soll keine Abhandlung über die geschichtliche Entwicklung des wer oder was ist adelig werden, sondern der Versuch, einfacher Erklärung und Aufklärung.
Einer der vorherrschenden Irrtümer ist, dass man Adelstitel kaufen oder verkaufen kann und das ist schlichtweg falsch. Genauso wenig, wie man eine Doktortitel in irgendeinem Kaufhaus nebenan erwerben kann. Standeserhöhung war Auszeichnung. Ob wegen hoher Spenden, besonderer Verdienste oder aufopferungsvoller „Pflichterfüllung“ soll hier außen vor bleiben. Kanzler Bismarcks Erklärung, „man kann Titel verdienen, erdienen, erdienern oder erdinnieren“ soll hier nur als Bonmot angeführt werden.
In Deutschland werden heute keine Adelstitel mehr verliehen. Der Adel ist ein geschlossener Kreis geworden, dem man durch die eheliche Abstammung von einem adeligen Vater und durch die Heirat mit einem adeligen Mann angehört. Laut deutschem Adelsrechtsausschuss besteht rechtlich kein Unterschied mehr zwischen Trägern adeliger Namen, die nach dem Adelsrecht dem Adel angehören und jenen, bei denen das nicht der Fall ist.
Folglich gibt es neuerdings die Möglichkeit, nach geltendem staatlichem Zivilrecht einen adeligen Namen und Titel auf eine Weise zu erwerben, die nicht dem geltenden Adelsrecht entspricht. Es kommt somit immer häufiger vor, dass die berechtigte Führung eines adeligen Namens und die Zugehörigkeit zum Adel auseinander fallen. Nun zum Interesse an adligen Namen heute. Es ist zweifellos vorhanden und wird langfristig auf grund des neuen Namensrechts wahrscheinlich zur Zunahme adliger Namen führen, da zum Beispiel Männer, aus welchen Gründen auch immer, bei der Eheschließung gerne den adligen Namen der Ehefrau annehmen werden. Fälle dieser Art sind ja nicht unbekannt.
Aber ein „von“ vor dem Namen reicht übrigens als Adelszeichen in keiner Weise aus. Jeder kennt Namen wie von dem Berge oder von der Kusch und die sind genauso wenig adelig wie van/von Beethoven. Ja es gibt noch heute adelige Familie die das „von“ oder „van“ ablehnen wie Hahn, Knigge oder Grote und im Mittelalter gab es reichlich Familien, die gar nicht darauf gekommen wären, sich „von“ zu schreiben, da sie sich nicht nach einem Ort nannten, sondern ihren Namen nach einer Tätigkeit oder Eigenschaft ableiteten. Alle diese Familie brauchen das „von“ ebenso wenig wie diejenigen, die ihre landsmannschaftliche Herkunft oder Stammeszugehörigkeit mit ihrem Namen dokumentieren.
Ursprünglich gab es die Bezeichnung „Adel“ überhaupt nicht. Es war Martin Luther, der diese Bezeichnung in seinem Brief an den „Teutschen Adel“ erstmalig benutzte. Es gab die Herren oder edle Herren, Halbfreie, Klerus und den Rest der Welt. Herren waren Vasallen. Edle Herren Fürsten oder Dynasten. Irgendwo zwischen 1350 und 1400 teilte sich der Herrenstand mit den ersten Nobilitierungen durch Brief auf und zwar in Uradel, d.h. Herr seit urdenklichen Zeiten , ohne offizielles Patent. Das konnten sowohl Herren als auch Edelherren sein. Dann die Reichsritterschaft, die landständige Ritterschaft und den Briefadel, also Herr durch Nobilitierung des Kaisers. (Nach 1650 inflationär an jeden und viele verliehen!)
Um zur Ritterschaft zu gehören, musste man ritterbürtig sein, also eine bestimmte Anzahl von Vorfahren mußten „frei“ geboren und wappenführend gewesen sein. Nach 1650 war ein Großteil der Ritterschaft ausgestorben und deren Güter oft in bürgerlicher Hand.
Adelsqualität wird dadurch sichtbar, dass sie in früher Neuzeit
- Rittergüter besaßen
- genealogisch oft bis ins 13. oder gar
12. Jahrhundert zurückverfolgt werden können
- seit dem 13. Jahrhundert über
Wappen mit teils einfachen Wappenbildern verfügen
- steuerfrei waren
- als sogenannter „Landstand“ neben den
Städten zu Landtagen einberufen wurden
- in die Domkapitel und einigen sonstigen dem Adel vorbehaltene geistliche Einrichtungen eintreten durften.
Mit diesem niederen Adel, eigentlich irreführend als „Uradel“ bezeichnet, ist aber das „untere“ Ende noch nicht erreicht. Man kennt den Ausdruck des „Briefadel“. Sowohl das „Genealogische Handbuch des Adels“ als auch in dessen Vorgänger, das „Gotha“ genannte Taschenbuch, kannte bis vor ein paar Jahren die Unterteilung in zwei Reihen. Eine Reihe A für die uradeligen Familie und eine Reihe B für die briefadeligen oder nicht „beanstandete Familien“. Diese Unterteilung schien sinnvoll, zeigte sie doch, dass die Zahl der briefadeligen Familien derjenigen der uradeligen möglicherweise kaum nachsteht. Inzwischen ist allerdings diese nützliche Aufteilung aufgegeben worden.
Das Wort „Brief“ steht für die Urkunde, durch die eine Person in den Adel erhoben wurde. Eine der ersten Familie, die „erhoben“ wurden waren die Fugger um 1508 und dann 1514 bereits in den Grafenstand mit Landeshoheit und später sogar in den Fürstenstand. Das ganz ohne „von“, bis heute. Also diese Art, Erwerb des Adels durch Reichtum, hat es ja öfter gegeben. Wie diese skandalumwitterte Seeräuberfamilie, die bis heute so ein kleines Fürstentum an der Riviera regieren. Aber das nur am Rande.
Woher kam denn nun dieser niedere Adel, dem bis ins Mittelalter das Attribut „edel“ konsequent verweigert wurde. Die hohen Herren brauchten für ihre Güter Verwalter und in ihrer nächsten Umgebung Berater. Ohne diese Beamten und Funktionäre konnte keiner dieser Herren seine umfangreichen Besitzungen verwalten. Für den Fall, einer wieder einmal anfallenden Fehde, brauchte er sie als Krieger. Also wies er diesen Gefolgsleuten Besitzungen und Rechte zu. Das erbliche Lehnswesen entstand. Diese Lehnsleute, meist im Grafenrang, hatten dann selbst wieder Lehnsleute minderen Rangs, die Ritter. Die Hauptaufgabe dieser Ministeriale war, verwalten in Friedenszeiten und während einer Fehde die Kriegskunst.
Die Bezeichnung „Graf“ ist ebenso wenig wie das „von“ ein sicheres Zeichen für einen adeligen Rang. „Graf“ war ursprünglich die Bezeichnung einer beliebigen Person in Leitungsfunktion, meist verbunden mit dem Richteramt. Gewöhnliche Ministeriale stiegen über das Amt des herrschaftlichen Verwalters aus dem Bauerstand in den Adel auf.
Es ist vielleicht immer noch nicht ganz deutlich geworden, woran man nun den Unterschied zwischen richtigem Adel mit alter Familie und den, in welcher Form auch immer, erworbenen Adel.
Aber dann gibt es ja noch den deutschen Adelsrechtsschuss. (www.adelsrecht.de)
Herbst 2007
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