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Die folgenden Adelstitel sind möglich:

  • von ... "Adelsname"
  • Edler von ..., Edle von ...
  • Baron, Baronin
  • Freiherr, Freifrau
  • Graf, Gräfin
  • Prinz, Prinzessin
  • Fürst, Fürstin



 
 

 

Wenn Sie nicht adelig geboren wurden, können Sie nun einen deutschen Adelstitel durch Heirat oder Adoption erhalten. Mitglieder des ehemaligen königlichen Ranges, Fürstliche Häuser, Gräfliche Häuser, etc. bieten Ihnen die einmalige Gelegenheit einen Adelstitel zu tragen. Ihr Unternehmen kann einen traditionsreichen Adelstitel als Firmenamen verwenden, Namensnutzungen von Adelstiteln für Produkte sind ebenfalls möglich.

Seit 1919 existiert der deutsche Adel in Folge der Gesetzgebung nicht mehr. Der adelige Titel wurde abgeschafft. Er ist als Namensergänzung übernommen worden und somit weiterhinTragbar. Rechtlich gesehen ist der Adelstitel Teil des Familiennamens. Heutiges geltendes Recht erlaubt jedem, der von einer Adeligen Person adoptiert oder geheiratet wurde, die Führung des adeligen Namens. Dadurch das der Titel Namensbestandteil wurde, wird dieser auf dem Wege einer Adoption oder Heirat weitergegeben.

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